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Testverordnung
Die Testverordnung der Bundesregierung änder sich regelmäßig - die Infos
werden hier zusammengefasst:
Detailliertere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
ANTIGEN-SCHNELLTEST
Kostenlose Ansprüche:
Falls nötig, bitte Nachweis mitbringen
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten, Personen
Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen o.a.
Personen, welche sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
Personen mit Behinderungen und deren Betreuer
Freitestung (Beendigung der Quarantäne)
Schwangere in den ersten 3 Monaten
Teilnehmer von Covid-Impfstoffstudien
Kinder unter 5 Jahren
Pflegende Angehörige
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